Neuigkeiten zum Kolleg für Sozialpädagogik 2021

Was tat sich an unserem Kolleg? Die Neuigkeiten aus dem Jahr 2021


Weiterbildung Schulsozialpädagogik gestartet

Am 23. Oktober 2021 ist ein weiterer Lehrgang unserer Weiterbildung in Schulsozialpädagogik gestartet. Schulsozialpädagogik unterstützt die Schule und deren Beteiligte in der Lern- und Lehrsituation sowie der Sozialisation mit pädagogischen, sozialpädagogischen und ganzheitlichen Methoden und Zugängen: Schulsozialpädagogik beschäftigt sich mit SchülerInnen und deren Themen (im Unterricht und ihrer Lebenswelt), der Begleitung der PädagogInnen im Unterricht sowie der Begleitung in der Elternarbeit bzw. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.

Ab Herbst 2022 ist der nächste Lehrgang dieser Weiterbildung geplant. Aktuelle Informationen und Termine zum Lehrgang finden Sie hier.

12.11.2021


Onlineworkshop: Immer wieder diese Weihnachtszeit

Die Angst vor der stillen Zeit kann durch aktive Begleitung und Gestaltung begegnet und der Schrecken genommen werden.

Weihnachten das Fest der Familie, leider nicht immer und für alle. Für viele Kinder und Jugendliche, die in Wohngemeinschaften leben, ist es ein Fest, dem sie mit Anspannung und Angst begegnen. „Ich bin froh, wenn Weihnachten vorbei ist“, habe ich in meiner Zeit als Betreuer oft gehört. Das muss nicht immer so bleiben. Diese Zeit kann gemeinsam und aktiv gestaltet und zu einem Geschenk für die anvertrauten Kinder und Jugendlichen werden. Diese Erfahrung können sie in ihre Zukunft mitnehmen und darauf aufbauen.

Dieser Onlineworkshop richtet sich an Betreuer*innen von Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe (Wohngemeinschaften, BeWo), die ihre Klient*innen durch die Weihnachtszeit begleiten, diese gemeinsam gestalten und erleben wollen.

Durch eine Mischung aus inhaltlichen Impulsen, Vorstellungen von Methoden, Diskussionen und fachlichem Austausch soll den Teilnehmer*innen ermöglicht werden, ihr Handlungsrepertoire zu erweitern und gleich im Alltag ausprobieren und einsetzen zu können.


Wann

  • 6.12.2021, 17:30 bis 20:00h

Kosten

  • € 49,--
  • € 39,-- (Studierende am Kolleg für Sozialpädagogik)

Ziele

  • Wissen über Krisen und deren Auslöser, in der Weihnachtszeit
  • Erarbeitung von präventiven Handlungsstrategien
  • Erarbeitung von Krisenplänen und akuten Handlungsstrategien
  • Möglichkeiten von Pro-Aktiven-Handeln
  • Lösungsorientierte Gestaltungsmöglichkeiten kennenlernen
  • Austausch mit Kolleg*innen anderer Träger und Einrichtungen
  •  Erweiterung des eigenen Handlungsrepertoire

Anmeldung und Kontakt

12.11.2021


Start von drei Lehrgangsklassen im Herbst 2021

Ab September 2021 begrüßen wir drei neue Klassen an unserem Kolleg. Somit können wir erneut über 60 neue Ausbildungsplätze für den sozialpädagogischen Bereich anbieten und freuen uns schon auf unsere neuen Studierenden! Für die letzten freien Plätze sind Bewerbungen bis 30. August 2021 möglich - Sie können sich gerne an unser Büro wenden!

28.7.2021


Start von zwei Lehrgangsklassen im Frühjahr 2021

Diese Woche sind zwei neue Kollegklassen an unserem Kolleg gestartet. Wir konnten damit erneut 48 neue Ausbildungsplätze für den sozialpädagogischen Bereich anbieten und begrüßen unsere neuen Studierenden herzlichst!

Die nächsten Ausbildungsklassen starten ab September 2021, Bewerbungen sind ab jetzt möglich. Zudem bieten wir bei Anmeldung zum Aufnahmeseminar bis zum 30. Juni 2021 einen FrühbucherInnenbonus von 250.- Euro an.

12.2.2021


Kinderrechte sind universell. Offener Brief der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs an die Bundesregierung

Angesichts der erschütternden Situation von zwei SchülerInnen und einem Kindergartenkind, die in der Nacht auf Donnerstag aus Österreich abgeschoben wurden, angesichts der unfassbaren, aufrüttelnden und berührenden Bilder der Medien wurde schon viel gesagt und geschrieben.

Die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs nehmen diese Geschehnisse und die Tatsache, dass dies leider nicht zum ersten Mal passiert, zum Anlass, aus ihrer Sicht als unabhängige Ombudspersonen der Kinderrechte Folgendes zur kinderrechtlichen Dimension der Geschehnisse festzustellen:

Die goldene Regel der Menschenrechte, der Kinderrechte lautet: „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“ Sie ist Mindeststandard für ein sicheres, friedliches und humanitäres Zusammenleben. Darauf einigten sich die Vereinten Nationen, die Staaten der Welt, als sie die Menschenrechtskonvention und die Kinderrechtskonvention ins Leben riefen, um die Rechte der Menschen, der Kinder auszuformulieren, als kleinsten gemeinsamen Nenner.

Im Angesicht dieser Regel sollte jede Handlung gesehen und geprüft werden, wenn sie den Menschenrechten, den Kinderrechten entsprechen soll. Unter diesem Gesichtspunkt, anhand dieser Regel sollten alle Beteiligten ihre Handlungen prüfen und arbeiten: der Gesetzgeber, die Gerichtsbarkeit, die Vollziehung, die Politik, die Gesellschaft und auch Eltern, Verwandte, ... Im Interesse der Kinder und ihres Wohls. Das im BVG-Kinderrechte festgeschriebene Prinzip der Vorrangigkeit des Kindeswohls besagt genau dies. Es ist ein essenzielles Grundprinzip der Kinderrechte. Und im Sinne der drei Grundprinzipien der Kinderrechtekonvention – Schutz, Versorgung und vor allem der erstmals durch die UN-KRK implementierten Mitbestimmung – ist es auch auszulegen.

Daher sind immer zahlreiche Fragen hinsichtlich der Anerkennung und Umsetzung der Kinderrechte zu stellen: Wurden sie umgesetzt? Wurden sie eingehalten? Vom wem wurden sie wann, wie und warum verletzt? Waren die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorhanden, sie einzuhalten? Wurde das Kind gehört? Wurde es gesehen, berücksichtigt?

Solche und viele weitere Fragen müssen sich die obgenannten Organe, muss sich die Gesellschaft, müssen wir alle uns stellen, wenn uns die Kinderrechte, jedes Kind und sein Wohl ernsthaft ein Anliegen sind. Wenn wir in einer humanitären Gesellschaft, in der jedes Kind eine Rolle spielen darf und soll, in der für jedes Kind seine Rolle gewahrt bleibt, sein Wohl gesichert wird, wenn wir in dieser Gesellschaft leben wollen, so braucht es von Anfang an einen humanitär geprägten Rechtsstaat.

Und das fordern die Kinder- und JugendanwältInnen so rasch als möglich und mit der erforderlichen Intensität. Denn einfach zum Tagesgeschäft überzugehen, wäre eine weitere Kinderrechtsverletzung. Es ist unumgänglich, es muss selbstverständlich sein in einem humanitären Rechtsstaat, diese Fragen zu stellen, kinderrechtskonforme Antworten zu finden und Handlungen im Interesse des Kindeswohls zu setzen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften weisen abschließend noch auf ihre bereits zahlreichen kinderrechtlichen Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen hin. Diese sollten nun in alle folgenden notwendigen Überlegungen miteinbezogen werden.
 
Mag.a Gabriela Peterschofsky-Orange, MA
DSA Dunja Gharwal, MA
für die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs


05.02.2021