Voraussetzungen für die Kollegteilnahme

Voraussetzung für die Teilnahme an unserem Kolleg ist Matura, Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung. Zudem muss ein Aufnahmeseminar am Kolleg für Sozialpädagogik erfolgreich absolviert werden.

Matura: Die Matura ist die Reifeprüfung einer höheren Schulausbildung, etwa eines Gymnasiums. Sie berechtigt z.B. zum Besuch unseres Kollegs und ebenso zum Studium an einer Universität.

Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) ermöglicht den Beginn eines bestimmten Studiums. Ein Studienwechsel ist jedoch nur sehr beschränkt möglich - bei Fragen beraten wir Sie gerne!

Berufsreifeprüfung: Die Berufsreifeprüfung (BRP) ermöglicht einen unbeschränkten Hochschulzugang. Vor allem für Personen mit Lehrabschluss und für Absolvent*innen einer 3jährigen Fachschule stellt sie die optimale Möglichkeit dar.

Weitere Vorbedingungen für den Kollegbesuch - z.B. Einschränkungen auf Grund des Alters oder erforderte Vorerfahrungen im Sozialbereich - gibt es nicht, ganz im Gegenteil! Die Vielfalt an Alter, Herkunft, Biografie und Bildungshintergrund ist eine Bereicherung! Als Deutschniveau wird mindestens B2 vorausgesetzt. Wir beraten Sie gerne!

Kollegbesuch mit ausländischem Schulabschluss

Bei ausländischen Schul- und Studienabschlüssen ist eine Überprüfung notwendig, inwieweit diese den Beginn des Kollegs ermöglichen. Gerne können Sie hierfür unser Büro kontaktieren und uns Ihre Unterlagen zukommen lassen oder sich direkt an die zuständigen Stellen beim Bundesministerium (Schulabschluss / Hochschulabschluss) wenden. Hier ist eine "Bewertung des Schulzeugnisses" ausreichend, eine aufwändige und teure Nostrifikation nicht notwendig.