Der Ausbildungsabschluss

Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss im 6. Semester werden Sie zur Diplomprüfung zugelassen. Die Diplomprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
 

Diplomarbeit

Die Diplomarbeit hat einen Umfang von ca. 25-40 Seiten. Sie beschäftigen sich dabei wissenschaftlich mit einem selbstgewählten Thema der Sozialpädagogik. Die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens (z.B. Zitierregeln, Literaturliste) sind einzuhalten und werden in der Blockveranstaltung "Wissenschaftliches Arbeiten" ab dem ersten Semester vermittelt. Sie werden im Diplomand*innen-Seminar beim Verfassen Ihrer Arbeit von ausgewählten Diplomand*innen-Betreuer*innen begleitet.

Im Rahmen der mündlichen Diplomprüfungen präsentieren Sie Ihre Diplomarbeit und erörtern Ihre Ergebnisse in einer Fachdiskussion.
 

Klausur

Die schriftliche Klausur besteht aus zwei Aufgabenstellungen. Die Inhalte beziehen sich auf die vermittelten Lerninhalte der Ausbildung.
 

Mündliche Prüfung

Die mündliche Diplomprüfung besteht aus zwei von Ihnen gewählten Wahlfächern und wird vor einer Prüfungskommission abgelegt. Zur Vorbereitung werden Sie durch die jeweiligen Fachreferent*innen betreut.

Die mündliche Prüfung bildet den Abschluss Ihrer Ausbildung.
 

Abschlussdiplom

Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung erhalten Sie das Diplom zum "Sozialpädagogen" / zur "Sozialpädagogin". Dieses Diplom unseres Kollegs ist öffentlich-rechtlich anerkannt und berechtigt Ihre uneingeschränkte Tätigkeit als Sozialpädagoge / als Sozialpädagogin.

Sie erhalten bei Kollegabschluss die offiziellen deutschsprachigen und englischsprachigen Zeugniserläuterungen. Diese dienen der europaweiten Vergleichbarkeit von Bildungsqualifikationen und erleichtern die internationale Anerkennung von Zeugnissen.
 

ECTS

Die Ausbildungsinhalte sind zudem in ihrer Wertigkeit mit 120 ECTS-Punkten vergleichbar, eine entsprechende Bestätigung erhalten Sie gemeinsam mit dem Abschlussdiplom.